Bei ASCO CONSULT finden Sie genau das, was Sie gerade brauchen: Einen Partner für die Finanz- und Lohnbuchhaltung - wir sind effektiv und kostengünstiger als ein
Steuerbüro.
Dazu bieten wir Ihnen begleitende Beratung in den Bereichen Finanzplanung und Kreditanalyse an, damit Sie Ihr Unternehmen nach vorne bringen können.
Wir begleiten Sie auch bei den entsprechenden Bankgesprächen. Auch, wenn Sie als Existenzgründer:in noch ganz am Anfang stehen sollten.
Rufen Sie uns an: 0421 - 79 28 26 80.
Die Unternehmensführung erfordert fortlaufend eine Vielzahl betriebswirtschaftlicher Entscheidungen. Immer neue Veränderungen wie zunehmender Wettbewerb, wachsende Komplexität, engere Märkte und steigender Kostendruck erfordern zukunftsorientiertes Handeln.
Besonders die restriktive Annahmepolitik der Finanzinstitute kann ein Unternehmen vor eine große Herausforderung stellen.
Die betriebswirtschaftliche Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung Ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für eine stabile Finanzsituation. Dabei kann ein Beratungsbedarf auf betriebswirtschaftlicher Ebene durch verschiedene Ursachen hervorgerufen werden:
Kompetente betriebswirtschaftliche Beratung zeichnet sich durch eine rasche Identifikation, eine klare Definition und eine detaillierte Analyse von Problembereichen aus.
Der Einsatz eines externen Beraters nützt allen: dem Unternehmer, welcher die Risiken der Zukunft und Schwachstellen seines Unternehmens kennt und auf dieser Basis richtige Entscheidungen treffen kann und den Arbeitnehmern, welche sich auf die Stabilität Ihres Arbeitgebers verlassen können.
Bürozeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
ASCO Consult GmbH & Co. KG
Zum Irrgarten 3
28844 Weyhe
Telefon: (0421) 49 18 55 0
Dienstleistungen:
Die angebotene Dienstleistung als Buchhaltungsbüro in Bezug auf die Buchhaltung beschränkt sich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.